Ein Geheimnis guter Partnerschaft: Sie basiert auf Regeln.
Luxemburg als Standort unbegrenzter Freiheiten zu verstehen, würde weder der Sache noch den Interessen unserer Kunden gerecht. Die Rechte und Pflichten einer Depotbank sind hier genauestens geregelt.
So dürfen in Luxemburg zugelassene Sondervermögen ausschließlich von einer im Land zugelassenen Depotbank verwahrt werden. Eine Voraussetzung, die die M.M.Warburg-Bank Luxembourg selbstver-ständlich erfüllt.
Darüber hinaus zählen zu unseren gesetzlichen Aufgaben:
- Verwahrung des Fondsvermögens und Überwachung der Fondsmanager sowie der Verwaltungsgesellschaft.
- Abwicklung sämtlicher Geschäfte, die mit der laufenden Verwaltung des Investmentfonds zusammenhängen.
- Abwicklung des Anteilsscheingeschäftes. Kontrolle, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Aufhebung von Anteilen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Bedingungen erfolgen.
- Durchführung der Anlagegrenzprüfung. Überwachung des Portfolios auf Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen (vom Initiator vorgegebenen) Anlagegrenzen.
- Kontrolle der Bewertungskurse der Fondsanteile.
- Kontrolle der Netto-Inventarwert-Berechnung.
- Kontrolle der Verwendung der erwirtschafteten Erträge des Fonds auf Übereinstimmung mit der Satzung.

